Bei einer Trennung oder Scheidung treten viele rechtliche Fragen auf. In vielen Fällen wie z.B. der Ehescheidung, schreibt der Gesetzgeber sogar zwingend eine anwaltliche Vertretung vor. Aber auch innerhalb einer intakten Ehe kann eine frühzeitige Regelung Vorteile bringen.
Wir beraten und vertreten Sie gern u.a. in folgenden Bereichen:
- Ehescheidung
- Beratung bei Eheverträgen
- Trennungsvereinbarungen
- Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Kindesunterhalt
- Trennungs- oder Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Lebenspartnerschaft
In diesen sowie auch weiteren Fragen zum Familienrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.